SEG-Flex 2024

Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten (SEG-Flex 2024)

Das Land Niedersachsen stellt im Jahr 2024 Mittel in Höhe von rund 4,8 Mio. € für die Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten zur Verfügung.

Das MWK setzt mit SEG-Flex 2024 das bestehende SEG-Flex-Programm fort und erhält die Flexibilität des Programms.

Die Maßnahmen richten sich an erwachsene Geflüchtete und sollen mindestens 50 bis höchstens 500 Unterrichtsstunden umfassen. Die Höchstfördersumme beträgt 78 € pro USTD, also beispielsweise 3.900 € für einen fünfzigstündigen, 7.800 € für eine einhundertstündigen oder 23.400 € für einen dreihundertstündigen Kurs.

Bei Ihrem Sammelantrag geben Sie bitte an, wie viele Unterrichtsstunden Sie insgesamt im Projektzeitraum umsetzen wollen/können. Der Stichtag für den Sammelantrag ist der 15.04.2024.

Alle Kurse müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein. Die Beantragung der einzelnen Kurse muss jeweils spätestens vier Wochen vor Kursbeginn erfolgen.

Die relevanten Unterlagen finden Sie im Downloadbereich, sie werden stetig ergänzt.

Ein Sammelantrag kann nur von einzelnen Einrichtungen eingereicht werden, gemeinsame Sammelanträge können nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie in mehreren Gebietskörperschaften Kurse durchführen möchten, müssen Sie pro Gebietskörperschaft einen separaten Sammelantrag einreichen. 

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das SEG-Team der AEWB gerne zur Verfügung.

 

Hinweis:

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-GK, bzw. ANBest-P) sind gemäß § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Diese sowie die Vordrucke zum Verwendungsnachweis, inkl. Anlage 1 sind digital auf der Seite des Landes Niedersachsen abrufbar: https://e-forms.niedersachsen.de/formulare/zuwendungsrecht/

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