Der AEWB sind auf der Grundlage des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) vom 23. November 2004 Aufgaben übertragen worden, an deren einheitlicher Erfüllung das Land Niedersachsen ein Interesse hat. Diese ergeben sich entweder unmittelbar aus der Durchführung des NEBG oder stehen in einem sachlichen Zusammenhang damit.
Grundlage für die finanzielle Förderung der nach dem NEBG anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen ist die inhaltliche Bewertung und Feststellung ihres Arbeitsumfangs. Dieser Arbeitsumfang ist maßgeblich für die Berechnung der Finanzhilfe nach dem NEBG.
Weitere Aufgaben sind u.a. die Bearbeitung projektbezogener Mittel und Entscheidungen über Mittel der Europäischen Union für gemeinschaftlich finanzierte Maßnahmen.
Marquardt, Dr. Henning
0511 300330-343
marquardt@aewb-nds.deLeitung Abteilung Migration - Integration und Abteilung Prüfung und Anerkennung
Multhaupt, Tanja
0511 300330–320
multhaupt@aewb-nds.deVerwaltungsmitarbeiterin, Abteilung Prüfung und Anerkennung
Kelterborn, Christian
0511 300330-355
c_kelterborn@aewb-nds.deVerwaltungsmitarbeiter, Abteilung Prüfung und Anerkennung
Scholz, Maximilian
0511 300330-319
scholz@aewb-nds.deVerwaltungsmitarbeiter, Abteilung Prüfung und Anerkennung