Finanzierung nach NEBG

Der AEWB sind auf der Grundlage des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) vom 23. November 2004 Aufgaben übertragen worden, an deren einheitlicher Erfüllung das Land Niedersachsen ein Interesse hat. Diese ergeben sich entweder unmittelbar aus der Durchführung des NEBG oder stehen in einem sachlichen Zusammenhang damit.

Grundlage für die finanzielle Förderung der nach dem NEBG anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen ist die inhaltliche Bewertung und Feststellung ihres Arbeitsumfangs. Dieser Arbeitsumfang ist maßgeblich für die Berechnung der Finanzhilfe nach dem NEBG.

Weitere Aufgaben sind u.a. die Bearbeitung projektbezogener Mittel und Entscheidungen über Mittel der Europäischen Union für gemeinschaftlich finanzierte Maßnahmen.

Marquardt, Dr. Henning

0511 300330-343

marquardt@aewb-nds.de

Leitung Abteilung Migration - Integration und Abteilung Prüfung und Anerkennung

Multhaupt, Tanja

0511 300330–320

multhaupt@aewb-nds.de

Verwaltungsmitarbeiterin, Abteilung Prüfung und Anerkennung

Kelterborn, Christian

0511 300330-355

c_kelterborn@aewb-nds.de

Verwaltungsmitarbeiter, Abteilung Prüfung und Anerkennung

Scholz, Maximilian

0511 300330-319

scholz@aewb-nds.de

Verwaltungsmitarbeiter, Abteilung Prüfung und Anerkennung